Beschreibung
Grundsätzlich können Sie alle Angelegenheiten in allen
vier Verwaltungsstellen erledigen lassen. Einschränkungen gelten für das Standesamt.
Grundsätzlich können Sie alle Angelegenheiten in allen
vier Verwaltungsstellen erledigen lassen. Einschränkungen gelten für das Standesamt.
Bereichsleiterin V/3 - Bürgerbüro und Zulassungsstelle
Bereich V/3 - Bürgerbüro und Zulassungsstelle
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